Wahlen zum Kollegsenat und zu den Abteilungsräten des Promotionskollegs NRW

Mit dem Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen (Promotionskolleg NRW) wird eine Entwicklung weitergeführt, die mit der Gründung des Graduierteninstituts NRW (GI NRW) 2016 begonnen hat. Als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der 16 staatlichen, vier staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW hatte das GI NRW den hochschulgesetzlichen Auftrag der Stärkung und des Ausbaus kooperativer Promotionen. Das neu im Hochschulgesetz von 2019 verankerte Promotionskolleg NRW führt diesen Auftrag fort und hat darüber hinaus zum Ziel, die Voraussetzungen für Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Zusammenwirken mit den Trägerhochschulen zu schaffen.

Das Promotionskolleg NRW ist eine durch die Trägerhochschulen auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bochum. Es orientiert sich in seinen Strukturen an Hochschulen und hat das Recht der Selbstverwaltung.

Hauptziele

  • Durchführung von Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen
  • Förderung der wissenschaftlichen Qualifikation von und des fachlichen Diskurses zwischen Doktorandinnen
  • Zusammenführung interessierter und qualifizierter Professorinnen aus HAW und Universitäten mit dem Ziel der gemeinsamen Betreuung von Doktorandinnen
  • Schaffung barrierefreier Zugänge zur Promotion von HAW-Absolventinnen
  • Stärkung von Forschung durch Vernetzung

Für die Gremienwahlen des PK NRW sind die Wahlbekanntmachung sowie die Wählerinnenlisten online: https://www.gi-nrw.de/fileadmin/media_graduierteninstitut/Textdateien/Verkuendungsblatt_Nr._5_2021.pdf

Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich in einem kurzen Steckbrief vorgestellt. Diese finden Sie unter folgendem Link https://www.gi-nrw.de/pk-nrw/organisation/wahlen-2021.html